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Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Verwaltungsgerichte
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde einem langjährigen Reformbedarf der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit Rechnung getragen. Mit Wirksamkeit zum 1.1.2014 gehen die UVS in den Verwaltungsgerichten der Länder auf, der AsylGH wird zum Bundesverwaltungsgericht und der UFS zum Bundesfinanzgericht. Es kommt zur Abschaffung des administrativen Instanzenzuges und zur Schaffung einer durchgehend zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Jede Verwaltungsbehörde wird somit - mit Ausnahmen im eigenen Wirkungsbereich ...

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